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Beschluss: Freiwilligendienste Rheinland-Pfalz und deutschlandweit stärken

am 09.05.2025 - 12:35 Uhr

Die 118. Vollversammlung fordert die Stärkung der Freiwilligendienste in Rheinland-Pfalz, da diese einen wichtigen gesellschaftlichen Beitrag leisten. Konkret bedeutet das unter anderem kostenfreie ÖPNV-Tickets für Freiwilligendienstleistende, um den Freiwilligendienst attraktiver zu machen und eine Abkehr von der politischen Diskussion um einen sozialen Pflichtdienst beziehungsweise der Wehrpflicht.

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Förderung + Service

Anträge zu den Fördermaßnahmen Soziale Bildung, Politische Bildung und Schulung ehrenamtlicher Mitarbeiter*innen können jetzt auch unter www.jugendförderung-rlp.de online gestellt werden. 

Fördern

Jugendarbeit braucht finanzielle Ressourcen: Sowohl im Sinne der Förderung von Veranstaltungen und Projekten, als auch zur Sicherung der fachlichen und personellen Grundlagen der Jugendarbeit. Gerade Jugendverbände sind auf stabile Strukturen angewiesen, die es jungen ehrenamtlich Engagierten ermöglichen, sich neben Schule, Ausbildung oder Studium in der Jugendarbeit zu engagieren. Daher ist es wichtig, den Engagierten gute Aus- und Fortbildungsmöglichkeiten anzubieten und sie in ihrer verantwortungsvollen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen auch durch eine entsprechende Ausstattung mit Sachmitteln zu unterstützen.

In Rheinland-Pfalz gibt es über den Landesjugendplan eine Reihe von Fördermöglichkeiten für die Arbeit von Ehrenamtlichen, Jugendgruppen und Jugendverbänden. Das betrifft zum einen die Förderung verschiedenster Bildungsmaßnahmen und die Unterstützung medienpädagogischer Projekte. Für die Mitgliedsverbände im Landesjugendring können über die Spendenmittel der Jugendsammelwoche weitere Aktivitäten gefördert werden.

Bildungsmaßnahmen

Der Landesjugendring ist gemäß der Verwaltungsvorschrift Jugendförderung (VV-JuFöG) ein Kooperationspartner des Jugendministeriums zur Vergabe der Landesmittel für außerschulische Jugendbildungsmaßnahmen in den Förderbereichen Soziale Bildung, Politische Bildung und Schulung Ehrenamtlicher in der Jugendarbeit.

Alle Mitgliedsorganisationen des Landesjugendringes können dieses Angebot nutzen.

Die Vergabe der Fördermittel für Veranstaltungen erfolgt folgendermaßen: Das ausgefüllte Antragsformular (bei "Schulung"/"politischer Bildung" jeweils auch mit einer Programmbeschreibung) wird nach Ende der Maßnahme an die zuständige Abrechnungsstelle des Jugendverbandes geschickt. Diese leitet es – nach Begutachtung und unterschrieben – an den Landesjugendring weiter. Der Antrag muss spätestens zwei Monate nach Veranstaltungsende beim LJR eingegangen sein.

Jugendverbände, die nicht Mitglied des Landesjugendringes sind, erhalten Landesmittel für außerschulische Bildungsmaßnahmen über das Landesjugendamt.

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Förderung Hauptamtliche Fachkräfte

Förderung Hauptamtliche Fachkräfte

Für in der Jugendarbeit tätige hauptamtliche pädagogische Fachkräfte gewährt das Land Zuwendungen zu deren Personalkosten. Fachkräfte sind grundsätzlich. Personen mit einer Ausbildung in Sozialpädagogik (Fachhochschule) oder Sozialarbeit (Fachhochschule), mit Hochschulabschluss in einem einschlägigen Fachgebiet oder Erzieherinnen und Erzieher. Zu den hauptamtlichen Fachkräften zählen Pädagogische Fachkräfte in Jugendzentren anerkannter freier Träger der Jugendhilfe. Die Förderung erfolgt für deren Tätigkeit als Bezuschussung zu den Personalkosten in Höhe von bis zu 50 Prozent. Die Anträge sind jährlich bis zum 01. März beim Landesjugendamt einzureichen.

Näheres zu den Voraussetzungen für eine Bezuschussung ist in 3.2.2 Verwaltungsvorschrift zur Förderung der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit Rheinland-Pfalz (VV-JuFöG) geregelt.

- 3.2.2 VV-JuFöG

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Förderung Zukunft bilden - Andrea & Markus Eisel Stiftung

am 12.02.2025 - 14:13 Uhr

Die Stiftung „Zukunft bilden“ fördert Projekte, Forschungsvorhaben und pädagogische Bildungseinrichtungen, die Selbstbildung in den Vordergrund stellen und es Kindern und Jugendlichen ermöglichen nachhaltig und selbstbestimmt lernen und leben zu können.

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Forderungen

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Forderungen des Landesjugendringes Rheinland-Pfalz e.V. zur Landtagswahl 2026

am 25.09.2025 - 13:24 Uhr

Der Landesjugendring Rheinland-Pfalz e.V. hat seine Forderungen zur Landtagswahl 2026 in Rheinland-Pfalz veröffentlicht. Hier findet ihr die Forderungen in der Langfassung, als Flyer und als Plakat. 

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Forderungspapier Klimagerechtigkeit zur Landtagswahlkampagne des Landesjugendringes veröffentlicht

am 26.01.2021 - 12:51 Uhr

Der Landesjugendring Rheinland-Pfalz unterstützt das weltweite Engagement junger Menschen für Klimaschutz, Nachhaltigkeit und soziale Gerechtigkeit.

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Fotogalerie 75. Jubiläum am 23. Juni 2023

am 04.07.2023 - 07:37 Uhr

Wir sagen Danke: Der Landesjugendring feierte sein 75. Jubiläum. Großartiges Wetter, spannende Gäste, tolle Beiträge, super Geburtstag! Ein Riesendankeschön an alle, die dieses Fest ermöglicht haben. Wir fühlen uns wahnsinnig motiviert für die Zukunft. Dankeschön!!!! Hier einige Impressionen des Jubiläums:

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Freistellung und Erstattung von Verdienstausfall

Freistellung und Erstattung von Verdienstausfall

Ehrenamtlich in der Jugendarbeit Tätigen (Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Auszubildende, Beamtinnen und Beamte) werden aktuell maximal 70 Euro pro Arbeitstag (bei Vollzeitbeschäftigung, bei Teilzeitbeschäftigung anteilig, maximal der entstandene Verdienstausfall) für insgesamt maximal zwölf Arbeitstage im Kalenderjahr erstattet, wenn sie ehrenamtlich für eine Maßnahme eines rheinland-pfälzischen Trägers der Jugendhilfe unbezahlt freigestellt worden sind.

Für Freistellung und Erstattung von Verdienstausfall sind die Regelungen des Landesgesetzes zur Stärkung des Ehrenamtes in der Jugendarbeit des Landes Rheinland-Pfalz vom 05 Oktober 2001 und die entsprechende Verwaltungsvorschrift (VV-Ehrenamt) in der aktuellen Fassung beachtlich, wenn das ehrenamtliche Engagement für einen Träger der Jugendhilfe mit Sitz in Rheinland-Pfalz erfolgt.

Anträge sind von den Ehrenamtlichen spätestens zwei Monate nach Beendigung der Maßnahme beim Landesjugendamt einzureichen.

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Für ein kindergerechtes Deutschland. Qualitätsstandards für Kinder- und Jugendbeteiligung

am 03.04.2023 - 08:32 Uhr

Hierbei handelt es sich zugleich um eine Erweiterung und umfassende Aktualisierung der im Jahr 2015 erschienenen Broschüre „Für ein kindergerechtes Deutschland. Qualitätsstandards für Beteiligung von Kindern und Jugendlichen“. Der damit angestrebte Impuls zur Weiterentwicklung und Qualifizierung von Beteiligungsformaten mit jungen Menschen ist Teil des „Nationalen Aktionsplans für Kinder- und Jugendbeteiligung“ zur Weiterentwicklung der Jugendstrategie der Bundesregierung.

https://standards.jugendbeteiligung.de/

Quelle: Jugend in Rheinland-Pfalz - Newsletter Februar 2023

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