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Ferienbörse des Landesjugendringes Rheinland-Pfalz
am 30.03.2022 - 14:30 Uhr
Finanzielle Unterstützung der Jugendarbeit in Coronazeiten
am 16.12.2020 - 15:05 Uhr
Förderfonds des Deutschen Kinderhilfswerks
am 12.02.2025 - 14:07 Uhr
Förderfonds Spielraum
am 25.10.2024 - 10:35 Uhr
Förderprogramm "Demokratie leben!" in 2025
am 15.05.2024 - 07:45 Uhr
Förderprogramm zur Bekämpfung von Kinder- und Jugendarmut
am 12.02.2025 - 14:41 Uhr
Förderprogramm: „Gemeinsam aktiv–Freizeit inklusiv“
am 16.12.2020 - 12:35 Uhr
Förderung + Service
Anträge zu den Fördermaßnahmen Soziale Bildung, Politische Bildung und Schulung ehrenamtlicher Mitarbeiter*innen können jetzt auch unter www.jugendförderung-rlp.de online gestellt werden.
Fördern
Jugendarbeit braucht finanzielle Ressourcen: Sowohl im Sinne der Förderung von Veranstaltungen und Projekten, als auch zur Sicherung der fachlichen und personellen Grundlagen der Jugendarbeit. Gerade Jugendverbände sind auf stabile Strukturen angewiesen, die es jungen ehrenamtlich Engagierten ermöglichen, sich neben Schule, Ausbildung oder Studium in der Jugendarbeit zu engagieren. Daher ist es wichtig, den Engagierten gute Aus- und Fortbildungsmöglichkeiten anzubieten und sie in ihrer verantwortungsvollen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen auch durch eine entsprechende Ausstattung mit Sachmitteln zu unterstützen.
In Rheinland-Pfalz gibt es über den Landesjugendplan eine Reihe von Fördermöglichkeiten für die Arbeit von Ehrenamtlichen, Jugendgruppen und Jugendverbänden. Das betrifft zum einen die Förderung verschiedenster Bildungsmaßnahmen und die Unterstützung medienpädagogischer Projekte. Für die Mitgliedsverbände im Landesjugendring können über die Spendenmittel der Jugendsammelwoche weitere Aktivitäten gefördert werden.
Bildungsmaßnahmen
Der Landesjugendring ist gemäß der Verwaltungsvorschrift Jugendförderung (VV-JuFöG) ein Kooperationspartner des Jugendministeriums zur Vergabe der Landesmittel für außerschulische Jugendbildungsmaßnahmen in den Förderbereichen Soziale Bildung, Politische Bildung und Schulung Ehrenamtlicher in der Jugendarbeit.
Alle Mitgliedsorganisationen des Landesjugendringes können dieses Angebot nutzen.
Die Vergabe der Fördermittel für Veranstaltungen erfolgt folgendermaßen: Das ausgefüllte Antragsformular (bei "Schulung"/"politischer Bildung" jeweils auch mit einer Programmbeschreibung) wird nach Ende der Maßnahme an die zuständige Abrechnungsstelle des Jugendverbandes geschickt. Diese leitet es – nach Begutachtung und unterschrieben – an den Landesjugendring weiter. Der Antrag muss spätestens zwei Monate nach Veranstaltungsende beim LJR eingegangen sein.
Jugendverbände, die nicht Mitglied des Landesjugendringes sind, erhalten Landesmittel für außerschulische Bildungsmaßnahmen über das Landesjugendamt.
Förderung Hauptamtliche Fachkräfte
Förderung Hauptamtliche Fachkräfte
Für in der Jugendarbeit tätige hauptamtliche pädagogische Fachkräfte gewährt das Land Zuwendungen zu deren Personalkosten. Fachkräfte sind grundsätzlich. Personen mit einer Ausbildung in Sozialpädagogik (Fachhochschule) oder Sozialarbeit (Fachhochschule), mit Hochschulabschluss in einem einschlägigen Fachgebiet oder Erzieherinnen und Erzieher. Zu den hauptamtlichen Fachkräften zählen Pädagogische Fachkräfte in Jugendzentren anerkannter freier Träger der Jugendhilfe. Die Förderung erfolgt für deren Tätigkeit als Bezuschussung zu den Personalkosten in Höhe von bis zu 50 Prozent. Die Anträge sind jährlich bis zum 01. März beim Landesjugendamt einzureichen.
Näheres zu den Voraussetzungen für eine Bezuschussung ist in 3.2.2 Verwaltungsvorschrift zur Förderung der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit Rheinland-Pfalz (VV-JuFöG) geregelt.
- 3.2.2 VV-JuFöG
Förderung Zukunft bilden - Andrea & Markus Eisel Stiftung
am 12.02.2025 - 14:13 Uhr