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Mini-Podcast des LJR: 5 Fragen in 5 Minuten an 5 junge Menschen
am 01.12.2021 - 10:24 Uhr
Mitglied werden
Der Landesjugendring ist offen für alle landesweit tätigen Jugendverbände. Die Mitgliedschaft ist an einige Voraussetzungen geknüpft wie z.B. eine Aktivität auf Landesebene und eine bestimmte Größe des Verbandes.
Weiterführende Informationen zur Mitgliedschaft finden sich rechts.
Aktuell bemüht sich der Landesjugendring auch darum, Jugendverbände aus dem Bereich der Migrant*innenselbstorganisationen für eine Mitgliedschaft zu gewinnen und um die Teilhabe aller landesweiten Beteiligten in der Arbeitsgemeinschaft zu ermöglichen.
Nach Corona „weiter“leben: 115. Vollversammlung des Landesjugendringes am 26.03.2022
am 30.03.2022 - 14:38 Uhr
Naturschutzjugend im NABU Rheinland-Pfalz: Seminar Erlebnispädagogik in der Umweltbildung am 10. September 2022
am 05.09.2022 - 12:46 Uhr
Neue Broschüre der Bildungsstätte Anne Frank – „Antisemitismus im Netz – Eine Argumentationshilfe“
am 03.04.2023 - 08:18 Uhr
Neue Ferienbörse-Homepage seit 01.09.2021 online
am 01.12.2021 - 10:16 Uhr
Neue Kolleginnen im LJR. Die Geschäftsstelle ist wieder vollständig besetzt
am 16.12.2020 - 15:07 Uhr
Neuerungen der Zuschussrichtlinien - Coronasommer 2021
am 01.12.2021 - 10:27 Uhr
Neues Projekt: „Gemeinsam in die Zukunft – interkulturelle Öffnung der Jugendverbände in Rheinland-Pfalz“
am 20.07.2018 - 12:26 Uhr
Unsere Mitgliedsverbände
Jugendverbände sind die wichtigsten Träger der Jugendarbeit und decken ein weites Spektrum wertegebundener Jugendarbeit ab. Die Jugendverbände in Rheinland-Pfalz erreichen mit ihren Angeboten jährlich rund 200.000 Kinder und Jugendliche. Ihre Arbeit wird auch von der gesetzgebenden Instanz als besonders förderungswürdig angesehen und steht daher unter einem eigens definierten gesetzlichen Schutz.
So heißt es im Kinder- und Jugendhilfegesetz:
"Die eigenverantwortliche Tätigkeit der Jugendverbände und Jugendgruppen ist unter Wahrung ihres satzungsgemäßen Eigenlebens (...) zu fördern" (§ 12 des SGB VIII/Kinder- und Jugendhilfegesetz).
Jugendverbandsarbeit als Teil der Jugendarbeit soll laut Kinder-und Jugendhilfegesetz Kinder und Jugendliche "zur Selbstbestimmung befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozialem Engagement anregen und führen" (§ 11 SGB VIII). Jugendverbände setzen diesen Auftrag in ihrer jeweils eigenen Weise um. Die Mitgliedsverbände im Landesjugendring unterscheiden sich zwar in der Ausrichtung ihrer konkreten Arbeit, allen gemeinsam ist jedoch die Förderung des Aufwachsens junger Menschen im Sinne demokratischer, sozialer und persönlicher Bildung.
Jugendverbände werden getragen durch ehrenamtliches Engagement und sind damit eine der wichtigsten Säulen der Zivilgesellschaft. Gemeinsame Prinzipien wie Selbstorganisation, Partizipation, Freiwilligkeit und Selbstbestimmung sind wesentliche Elemente der Jugendverbandsarbeit und bieten in dieser Kombination ein einmaliges Lern- und Orientierungsfeld, sodass die Bedeutung der Jugendverbände auch als Bildungstragende für eine Vielzahl an sozialen und persönlichen Kompetenzen zunehmend von der Öffentlichkeit wahrgenommen wird.