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Förderfonds Spielraum
am 25.10.2024 - 10:35 Uhr
Zu Spielräumen zählen beispielsweise Anlagen von Jugendfarmen oder Abenteuerspielplätzen, Sport- oder anderen Freizeitvereinen, Skateparks, Freizeit- und Familientreffs, aber auch Kita- oder Schulgelände. Bewerben können sich Kinder und Jugendliche selbst, Kinder- und Jugendparlamente, Jugendinitiativen, Schülervertretungen sowie Bürgerinitiativen, Vereine, Stiftungen und gemeinnützige Gesellschaften. Anträge können fortlaufend eingereicht werden zu den folgenden Fristen: jeweils zum 31.03. und zum 30.09. eines Jahres. Die Entscheidung über die Förderung des Antrages erfolgt jeweils bis zum 15.05. und 15.11. eines Jahres. Die Anträge können über die Förderdatenbank des Deutschen Kinderhilfswerks gestellt werden.
Weitere Informationen unter: Deutsches Kinderhilfswerk | Förderfonds Spielraum