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Kommunale Förderung
Ihre Kommune hat Interesse ihre Förderungen hier anzubieten?
Wenden Sie sich an Nadya Konrad
am 10.06.2022 - 10:05 Uhr
Akteur*innen der Jugendarbeit sind eingeladen, an der Erhebung teilzunehmen und ihr Wissen und ihre Erfahrungen mit Strukturen und Praktiken der Jugendbeteiligung in Deutschland einzubringen. Der Aufruf darf breit gestreut werden. Zur anonymen Erhebung (ca. 15 Minuten, auf Englisch): https://forms.office.com/r/TFPbfsPXf4
Ansprechperson: Marie Wilpers (https://dbjr.de/ueber-uns/geschaeftsstelle/)
am 30.03.2022 - 13:40 Uhr
Dieser Umstand muss in die Bewertung der Proteste und des Milieus der Pandemieverharmloser*innen einfließen, auch wenn es sich um ein teils sehr heterogenes politisches Spektrum handelt.
Vor diesem Hintergrund hat die Meldestelle ein Infopapier erstellt, in dem dokumentierte Vorfälle im Themenbereich "Corona-Pandemie" exemplarischen dargestellt und eingeordnet werden.
Infopapier-Hetze-Gewalt-in-Pandemie (als pdf)
Download des Papiers: https://newsletter.meldestelle-rlp.de/c/46296091/35c5637929-r7pomc
Hier findest du wichtige und interessante Infos zur Landtagswahl 2026:
Webseite des Landeswahlleiters
Der Landeswahlleiter organisiert die Wahl und passt auf, dass alles richtig läuft.
Landtag Rheinland-Pfalz
Wenn ihr mal gucken wollt, was der Landtag - und damit auch die Abgeordneten - so machen.
Landeszentrale für politische Bildung
Hier findet ihr Infos zu vielen politischen Themen - parteiunabhängig.
Abgeordnetenwatch
Die derzeitigen Abgeordneten des rheinland-pfälzischen Landtags findet ihr außerdem noch hier.
Beschreibung der Wahlkreise
Das Land wird für die Landtagswahl in vier Bezirke und in 52 Wahlkreise eingeteilt.
am 01.07.2025 - 11:12 Uhr
Das GaFöG wurde erlassen, um Grundschulkinder in ihrer Entwicklung zu fördern und Chancengleichheit herzustellen. Folgende Rahmenbedingungen wurde für den Rechtsanspruch festgelegt (siehe Informationen GaFöG | Bildungsserver Rheinland-Pfalz):
- Jedes Kind hat ab dem Schuleintritt bis zum Beginn der Klassenstufe 5 einen Anspruch auf eine ganztägige Förderung.
- Der Rechtsanspruch greift stufenweise ab dem Schuljahr 2026/2027 beginnend mit Klassenstufe 1.
- Der Umfang besteht an Werktagen im zeitlichen Umfang von 8 Stunden. Über diesen zeitlichen Umfang hinaus ist ein bedarfsgerechtes Angebot vorzuhalten.
- Der Rechtsanspruch gilt auch für die Zeit der Schulferien. Durch Landesrecht kann eine Schließzeit von vier Wochen festgelegt werden.
Für die Umsetzung des GaFöGs bestehen zwei Möglichkeiten: Schulen können selbst Ganztagsangebote stellen, die je nach Konzept kostenfrei oder kostenpflichtig sein können. Die Angebote durch die Schulen haben Vorrang. Die zweite Möglichkeit ist, dass die Angebote kostenpflichtig durch die Träger der Jugendhilfe gestellt werden.
In Rheinland-Pfalz ist das Bildungsministerium mit der Umsetzung des GaFöGs beauftragt. Der Ansprechpartner des Ministeriums zu diesem Thema ist Herr Tobias Klag. Die Gesamtverantwortung zur Umsetzung gem. §79 SGB VIII haben die jeweiligen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, also die Jugendämter in den Städten und Kreisen. Die Angebote müssen zurzeit entweder in Tageseinrichtungen wie Kitas oder im Rahmen der Ganztagsschule stattfinden. Dort müssen die Angebote Rechtsanspruch erfüllend zur Verfügung gestellt werden.
Am 13. Juni 2025 hat das Land Niedersachsen, unterstützt durch Rheinland-Pfalz, einen Antrag auf Änderung des GaFöGs im Bundesrat gestellt. Im § 24 soll der Satz „Während der Schulferien kann der Anspruch auch durch Angebote der Jugendarbeit nach § 11 erfüllt werden." eingefügt werden. Mit diesem Zusatz wird es möglich auch Maßnahmen der Jugendverbände in den Ferienzeiten als Rechtsanspruch erfüllend in das Angebot der Jugendämter zu integrieren. Der Bundestag muss über diese Änderung entscheiden.
Das ist auf der einen Seite gut für die Jugendverbände – jetzt sind Angebote möglich. Auf der anderen Seite gibt es die Befürchtung, dass Ressourcen der Jugendverbände in das GaFöG- Angebot fließen – und nicht mehr für die Arbeit der Jugendverbände zur Verfügung stehen.
In Rheinland-Pfalz hat sich im Juni eine Arbeitsgemeinschaft des Landesjugendhilfeausschusses (LJHA) konstituiert, die den Umsetzungsprozess begleiten soll. Darin vertreten sind das Bildungsministerium, das Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration, die Vorsitzenden des LJHA, je zwei Vetreter*innen der drei Fachausschüsse des LJHA und weitere. Die Vertreter*innen der Jugendverbände in RLP sind in der Arbeitsgemeinschaft und im Fachausschuss 1 des LJHA an den Entwicklungen beteiligt.
Weitere Informationen unter: Informationen GaFöG | Bildungsserver Rheinland-Pfalz
Was ist die Jugendsammelwoche?
Junge Menschen werden aktiv, um Geld für Jugendarbeit zu sammeln - für eigene Aktivitäten und für Projekte anderer Kinder und Jugendlicher.
Jugendarbeit wird überall in Rheinland-Pfalz durch Ehrenamtliche getragen und organisiert. Dieses große Engagement braucht Unterstützung, auch finanziell. Daher machen viele Jugendgruppen mit und sammeln an den verschiedensten Orten, zu den unterschiedlichsten Gelegenheiten - eurer Fantasie sind dabei keine Grenzen gesetzt.
Wer darf mitmachen?
An der Sammlung dürfen sich alle Jugendgruppen in Rheinland-Pfalz beteiligen, egal ob eurer Verband Mitglied im Landesjugendring ist oder nicht.
Wie wird das gesammelte Geld verwendet?
Die eine Hälfte des Geldes bleibt bei der sammelnden Jugendgruppe. Damit kann alles finanziert werden, was für de Gruppenarbeit wichtig ist: ob Gruppenräume renoviert oder neu ausgestattet, ob Material, Spiele oder ein neuer Computer angeschafft werden sollen oder auch der nächste Gruppenausflug finanziert werden muss.
Die andere Hälfte des Geldes überweist ihr an den Landesjugendring. Hiermit werden Projekte der Mitgliedsverbände und des Landesjugendringes unterstützt. Auch euer eigener Jugendverband freut sich darüber, wenn ihr sammelt, sofern dieser Mitglied im Landesjugendring ist.
Die Jugendsammelwoche fördert außerdem Projekte, die auch über die Grenzen von Rheinland-Pfalz hinausgehen, so werden z. B. jedes Jahr Projekte für Kinder und Jugendliche in Entwicklungsländern unterstützt.
Durch viele - auch kleine - Sammelbeträge kam im Jahr 2019 die stolze Summe von 200.000 Euro zusammen. Das ist Geld mit dem viel bewegt werden kann.
Wie könnt ihr euch zur Sammlung anmelden?
Hier könnt ihr euch zur Jugendsammelwoche anmelden.
Anmeldeschluss: 28.03.2025
Der Versand der Sammelunterlagen erfolgt voraussichtlich am 11.04.2025.
Auch nach dem Anmeldeschluss könnt ihr euch noch zur Sammlung anmelden.
Bitte bedenkt aber, dass der Versand der Sammelunterlagen einige Tage Zeit benötigt.
Was passiert nach der Sammlung?
Die Hälfte des gesammelten Geldes und alle Sammelunterlagen überweist bzw. schickt ihr an den Landesjugendring oder gebt sie beu eurer Gemeindeverwaltung ab.
Die andere Häfte des Geldes behaltet ihr für euch. Ihr könnt mit eurem Anteil für eure Jugendgruppe kaufen und durchführen, was immer ihr wollt.
Schirmherr unserer Sammlung ist Ministerpräsident Alexander Schweitzer.
Die Jugendsammelwoche ist durch Erlaubnisbescheid der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier (Az 15 750-2/23) genehmigt und wird in ihrer Durchführung überwacht.
Ansprechpartnerin beim LJR: Petra Becker, Telefon: 0 61 31 / 96 02 05, E-Mail
Jedes Jahr werden junge Menschen aktiv, um Geld für die Jugendarbeit zu sammeln - für eigene Aktivitäten und für Projekte anderer Kinder und Jugendlicher.
Jugendarbeit wird überall in Rheinland-Pfalz durch ehrenamtliche Arbeit getragen und organisiert. Dieses große Engagement braucht Unterstützung, auch finanziell.
Daher beteiligen sich viele Jugendgruppen an der Jugendsammelwoche und sammeln an den verschiedensten Orten, zu den unterschiedlichsten Gelegenheiten - bitte unterstützen Sie uns dabei!
Ganz gleich wie groß Ihre Spende ausfällt, sie ist wirksam!
Ihre Spende kommt nicht nur den Jugendgruppen zugute, die bei Ihnen sammeln. Auch Projekte der Jugendverbände werden finanziell gefördert.
Wenn Sie mehr darüber erfahren möchten, können Sie dies hier nachlesen oder Sie rufen uns an.
Selbstverständlich ist Ihre Spende auch steuerlich absetzbar. Die Sammler*innen werden auf Ihren Wunsch gerne eine entsprechende Spendenquittung ausstellen.
Schirmherr unserer Sammlung ist Ministerpräsident Alexander Schweitzer.
Die Jugendsammelwoche ist durch Erlaubnisbescheid der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier (Az 15 750-2/23) genehmigt und wird in ihrer Durchführung überwacht.
Ansprechpartnerin beim LJR: Petra Becker, Telefon: 0 61 31 / 96 02 05, E-Mail
am 06.07.2023 - 12:20 Uhr
Mit dem thematischen Schwerpunkt sexualisierte Gewalt, das sich an Jugendliche zwischen 13 und 18 Jahren richtet, geht das Webportal „Echt krass“ an den Start.
Das Portal wurde in Zusammenarbeit mit dem Petze-Institut für Gewaltprävention unter Beteiligung von Jugendlichen und Pädagog*innen im Rahmen eines Workshops entwickelt.
Das Portal bietet unter anderem Informationen, Aufklärungs- sowie Hilfsangebote zu den Themen Cyberspace (beinhaltet Mobbing, Cybergrooming und Social Media), Love and Consent, Nudes, Gender Roles, Law and Order und Help.
In die Website sind außerdem externe Links zu anderen Jugendschutzstellen eingearbeitet. Das schleswig-holsteinische Sozialministerium förderte das Projekt mit einmalig 90.000 Euro.
Informationen unter: https://echt-krass.info/
Quelle: Landesportal Schleswig-Holstein vom 17.03.2023
am 03.04.2023 - 08:40 Uhr
Als herausragender Teil der Demokratiebildung ermöglicht die Gedenkarbeit, gesellschaftliche Prozesse nachvollziehbar und verständlich zu machen. Sie fördert einen kritischen Blick auf mögliche Konsequenzen und aktuelle Entwicklungen.
Mit dem Angebot einer Gedenkstättenfahrt für haupt- und ehrenamtliche Verbandler*innen in diesem Jahr möchte der Landesjugendring Rheinland-Pfalz allen, die schon länger die Idee einer Gedenkstättenfahrt hatten, bislang aber noch keine Fahrt durchgeführt haben, unterstützen.
Die Teilnehmenden erfahren exemplarisch wie eine Gedenkstättenfahrt ablaufen kann und es wird gemeinsam reflektiert. Unterstützt wird dies durch den fachlichen Input einer Kollegin mit langjähriger Erfahrung.
Die Anmeldung erfolgt über die Geschäftsstelle des Landesjugendringes.
am 30.03.2022 - 13:45 Uhr
Mit der kostenlosen App „Vielfalt-Mediathek" könnt ihr online wie offline auf Übungen, Methoden und Konzepte zugreifen, die euch helfen sich schnell und lösungsorientiert gegen Rechtsextremismus, Menschenfeindlichkeit und Gewalt und für Demokratie, Vielfalt und Anerkennung einzusetzen.
Die für euch passenden Materialien könnt ihr in einer Merkliste speichern, die auch nicht gelöscht wird, wenn die App nicht in Betrieb ist.
Die Vielfalt-Mediathek bietet euch fast 4.000 Materialien (Broschüren, Videos, Apps, Podcasts) an, die im schulischen wie auch außerschulischen Kontext genutzt werden können. Alle Materialien können kostenlos genutzt werden.
Die Vielfalt-Mediathek (www.vielfalt-mediathek.de) des Informations- und Dokumentationszentrums für Antirassismusarbeit (IDA) e. V. wird gefördert im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!" des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ).
Quelle: IDA e. V., Volmerswerther Str. 20, 40221 Düsseldorf