Mood
Inhalt

Inhalt

Komplette Seitenliste

am 01.12.2021 - 10:07 Uhr

Der Deutsche Generationenfilmpreis sucht Geschichten zum Jahresthema „Zuhause". In einem zweiten Bereich sind Filme zu allen Themen gefragt. Die besten Filme werden beim kommenden Bundes.Festival.Film. auf großer Leinwand gezeigt. Preise im Gesamtwert von 8.000 Euro vergibt das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Einsendeschluss ist der 15. Januar 2022.

Mit dem Jahresthema „Zuhause" richtet das Deutsche Kinder- und Jugendfilmzentrum den Blick auf einen ganz privaten Teil des Lebens. Denn was sich zuhause abspielt, das bekommen normalerweise nur Menschen im engen Familien- und Freundeskreis zu Gesicht. Doch vieles davon ist von weitergehender Bedeutung. In der Corona-Pandemie hat das Zuhause-Sein einen besonderen Stellenwert im Leben aller Menschen bekommen – ob für Familien oder Alleinstehende. So mussten die Beziehungen von Großeltern mit ihren Enkeln neu gestaltet werden, und zwischen Jung und Alt haben sich neue Konflikte ergeben. Für Filme über diese und andere pandemie-bedingte Erfahrungen bietet der Deutsche Generationenfilmpreis ein bundesweites Forum.

Spannende Filme zu allen Themen

Das Jahresthema „Zuhause" lässt natürlich Raum für eigene Interpretationen – „Corona" ist dabei nur ein Aspekt unter vielen. Zudem lädt der Wettbewerb wie immer dazu ein, Filme zu allen Themen einzureichen. Auch bei der Umsetzung gibt es keine Beschränkungen. Spielfilme sind ebenso willkommen wie Dokumentationen, Reportagen oder Videoclips. „Wir freuen uns zu sehen, was auch die älteren Filmschaffenden künstlerisch draufhaben und was sie bewegt" sagt Wettbewerbsleiter Jan Schmolling. „Mit dem Deutschen Generationenfilmpreis präsentieren wir die Perspektiven von jungen und alten Menschen. Genau das macht diesen Filmwettbewerb so außergewöhnlich und gesellschaftlich relevant."

Zurück zur Übersicht

Seite vollständig anzeigen


am 03.04.2023 - 08:28 Uhr

Die Kampagne #ScrollNichtWeg des Ministeriums für Familie, Frauen, Kultur und Integration Rheinland-Pfalz soll über eine Website Betroffenen von Hatespeech und digitaler Gewalt Hilfs- und Beratungsangebote aufzeigen, Wissen über Hatespeech vermitteln und Tipps geben, wie Internetnutzer*innen selbst gegen Hatespeech aktiv werden können.

Auf der Website finden sich neben allgemeinen Informationen zum Thema auch Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten. Zudem bietet die Seite kreative und anschauliche Inhalte an, die Zivilcourage im Netz fördern und die Debattenkultur verbessern können.

Um auf die Kampagnen-Website aufmerksam zu machen, wird diese über die nächsten zwei Jahre über Social-Media-Kanäle (TikTok, Instagram, Facebook, YouTube) beworben. Die Kampagne findet im Rahmen des Landesaktionsplans gegen Rassismus und Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit statt und soll das Gesprächsklima im Internet nachhaltig verbessern.

https://scrollnichtweg.de/

Zurück zur Übersicht

Seite vollständig anzeigen


Klimaschutz und Klimagerechtigkeit – unser aller Zukunft schützen

Der Klimawandel ist eine der zentralen Herausforderungen unserer Zeit, denn reine Luft, sauberes Wasser, fruchtbare Böden und die Tier- und Pflanzenvielfalt sind die Grundlage jeden Lebens. Die dramatisch voranschreitenden Klimaveränderungen bedrohen die Lebensgrundlage von Millionen. Sie führen zu mehr Armut, einer stärkeren Marginalisierung von Menschen, mehr Flucht – und in der Folge zu mehr Konflikten um lebensnotwendige Ressourcen und der Zunahme nationalistischer Tendenzen. Unsere Verantwortung endet aber nicht an Landesgrenzen. Wir setzen uns dafür ein, Wirtschaft und Gesellschaft so umzubauen, dass sie wirklich klimaneutral, ökologisch und sozial werden, hin zu neuen Produktions- und Lebensweisen – frei von fossilen Energien, ohne Ausbeutung von Mensch und Natur.

  • Wir fordern die Politiker*innen auf, sich zu den 17 Zielen nachhaltiger Entwicklung zu bekennen und sich für deren Umsetzung in allen gesellschaftlichen Bereichen einzusetzen.
  • Wir fordern die Politiker*innen auf, bei ihren Entscheidungen auch immer die weltweiten Konsequenzen zu berücksichtigen.

 

 

Evangelische Jugend der Pfalz
@ev_jugend_pfalz #meinZukunftsklima
Landjugend Rheinland-Nassau
@landjugendrln #landgemacht
Landjugend Rheinhessen Pfalz
#Hummelwellness #landgemacht

Kampagne 7 Wochen - 7 Tage - 7 Themen zur Landtagswahl 2021

Seite vollständig anzeigen


Kontakt

Wir freuen uns über Deine Nachricht

Geschäftsstelle
Landesjugendring
Rheinland-Pfalz
Raimundistraße 2
55118 Mainz
Telefon: 06131/960200
Telefax: 06131/960209
E-Mail: info@ljr-rlp.de

Pflichtangaben werden durch ein Sternchen gekennzeichnet.

Unser Team kontaktieren
Bitte schreibe "LJR" in dieses Feld.

Seite vollständig anzeigen


am 30.03.2022 - 13:53 Uhr

Die Lotto Rheinland-Pfalz-Stiftung und die Landesarbeitsgemeinschaft Soziokultur & Kulturpädagogik Rheinland-Pfalz e.V. schreiben den Preis KULTDING 2022 für beispielhafte soziokulturelle Projekte mit Kindern und Jugendlichen aus. Drei Kulturprojekte aus Rheinland-Pfalz in den Bereichen Bildende Kunst, Medien, Literatur, Theater, Musik, Tanz, Zirkus u.ä. können ein Preisgeld von insgesamt 7.500 Euro gewinnen.

Prämiert werden Kulturprojekte aus den Bereichen Bildende Kunst, Medien, Literatur, Musik, Tanz, Theater, Zirkus u.a., die sich an Kinder und Jugendliche bis einschließlich 19 Jahre zum Zeitpunkt des Projektes richten. Es können Projekte von freien Kulturinitiativen, Kultureinrichtungen, Jugendkunstschulen, Soziokulturellen Zentren und Kulturakteur*innen aller Sparten eingereicht werden. Nicht eingereicht werden können Projekte durch Schulen und kommunale oder staatliche Kultureinrichtungen. Diese können aber sehr wohl Projektpartner des eingereichten Projektes sein. Das Projekt kann bereits 2021 oder 2022 umgesetzt worden sein, es muss aber nicht bis zum Bewerbungsschluss (30.04.2022) abgeschlossen sein. Sichtbare Ergebnisse sollten aber bereits vorliegen.

Alle Infos unter https://www.lotto-rlp.de/lotto-stiftung/Jugendkulturpreis

Zurück zur Übersicht

Seite vollständig anzeigen


am 03.04.2023 - 08:45 Uhr

Der Gesetzesentwurf der Landesregierung zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften (Drucksache 18/4939 des Landtages) sieht unter anderem den Ausbau und die Verbesserung der Beteiligung und der Mitwirkung von Jugendlichen an kommunalpolitischen Entscheidungsfindungen vor.

Der rheinland-pfälzische Landtag hat die Änderungen am 01.03.2023 angenommen. Der Landesjugendring sieht in der Neuregelung, die Beteiligungsrechte von jungen Menschen deutlich gestärkt. Allerdings bleibt der §16c der Gemeindeordnung (GemO) auch weiterhin für Kinder eine Soll-Regelung. So sind die Mitwirkungsmöglichkeiten von Kindern leider auch in Zukunft begrenzt.

Seit vielen Jahren fordert der Landesjugendring die Mitglieder des Landtages Rheinland-Pfalz dazu auf, die Gemeindeordnung (GemO) in §16c – Beteiligung von Kindern und Jugendlichen – zu ändern. Die angemessene Beteiligung bei Planungen und Vorhaben, die die Interessen von Kindern und Jugendlichen berühren, unterstützt der Landesjugendring in vollem Maße. Der Vorstand des Landesjugendringes hatte im Februar 2023 im Rahmen einer Anhörung im Innenausschuss des Landes, eine Stellungnahme abgegeben und die Position der Jugendverbände und der Jugendverbandsarbeit öffentlich deutlich gemacht.

Für den Vorsitzenden des Landesjugendringes Volker Steinberg bleibt die Frage, warum für Kinder eine „Sollbestimmung" eingeführt wurde, ungeklärt. „Mit geeigneten Beteiligungsformen können Kinder sehr wohl ihre Anliegen einbringen. Die neue Formulierung sollte lauten: Die Gemeinde muss bei Planungen und Vorhaben, die die Interessen von Kindern und Jugendlichen berühren, diese in angemessener Weise beteiligen“, findet Steinberg. Eine Differenzierung zwischen beiden Altersgruppen erachten wir Jugendverbände für nicht sinnvoll. Auch Kinder sind von Planungen der Gemeinde betroffen und ihnen Demokratie als etwas zu vermitteln, an der jeder Einzelne partizipieren kann, ist zwingend geboten. Aus diesen Gründen fordern wir nach wie vor, die Muss-Regelung auf Kinder und Jugendliche gleichermaßen auszuweiten", ergänzt er.

Auch die Neuregelung des §56b wird durch den Landesjugendring grundsätzlich unterstützt. Mit dem Antragsrecht auf Einrichtung einer Jugendvertretung steigen die Chancen, dass die Stimmen der jungen Menschen in den Kommunen hörbarer werden.

Der Landesjugendring Rheinland-Pfalz freut sich, dass die seit langem geforderte Änderung der Gemeindeordnung jetzt umgesetzt und mehr Beteiligung für junge Menschen möglich ist, wenn auch die Partizipationsmöglichkeiten von Kindern noch nicht ausgeschöpft sind. Entscheidend wird sein, dass es in den Kommunen Menschen gibt, die mithelfen, die mit der Änderung festgelegten Rechte für junge Menschen einzufordern und umzusetzen.

Zurück zur Übersicht

Seite vollständig anzeigen


am 01.12.2021 - 10:33 Uhr

Auf der Homepage des LJR haben wir Ende Juli begonnen, Ferienfreizeiten für Kinder aus den betroffenen Hochwassergebieten zu sammeln und an die Familien zu vermitteln. Auch vor Ort haben Verbände Angebote aufgebaut.

Menschen haben durch die Hochwasserkatastrophe in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen ihr Zuhause verloren. Auch viele Kinder und Jugendliche, Jugendgruppen und Jugendverbände waren und sind von dem extremen Hochwasser betroffen und sie wurden der Möglichkeit beraubt , eine unbeschwerte Zeit mit Gleichaltrigen zu verbringen. Spontan entschlossen sich mehrere Jugendverbände, Angebote quasi „aus dem Boden zu stampfen“, um zu helfen. Auch der  Landesjugendring wurde direkt aktiv und hat dazu aufgerufen, freie Plätze für Kinder und Jugendliche für Ferienfahrten zu melden, um jungen Menschen aus dem Katastrophengebiet eine Freizeit zu ermöglichen. Gleichzeitig wurde ein Aufruf gestartet, um personalsuchende Verbände mit ehrenamtlichen Gruppenleiter*innen zu unterstützen.

Die Rückmeldung aus den Verbänden war grandios: So sind mehr als 50 Angebote für Ferienfreizeiten bei uns eingegangen. An vielen Tagen stand unser Telefon kaum still und es konnten  etliche ehrenamtliche Helfer*innen vermittelt, und auch Angebote vor Ort etabliert werden.

Wir sind sehr dankbar und mächtig stolz, was unsere Verbände in so kurzer Zeit auf die Beine gestellt haben.

Zurück zur Übersicht

Seite vollständig anzeigen


am 14.05.2024 - 12:15 Uhr

Wir waren vom 18.-21.09.2023 auf Gedenkstättenfahrt in der Gedenkstätte Buchenwald auf dem Ettersberg bei Weimar.

Ziel der Fahrt war es, Gedenkstättenfahrten für Mitglieder unserer Verbände „greifbarer“ zu machen, indem sie auf einer Multiplikator*innenfahrt selbst erleben, wie es funktionieren kann, mit einer Gruppe eine Gedenkstätte zu besuchen. Die Multiplikator*innen sollen ermutigt und befähigt werden, selbst Gedenkstättenfahrten zu organisieren.

Besonders gut hat den Teilnehmenden die persönliche und intensive Leitung des Historikers durch die Gedenkstätte gefallen. Auch der Besuch des Gedenkortes „Topf und Söhne“ betonte einige. Der gravierende Unterschied zwischen dem persönlichen Besuch vor Ort und des Sehens einer Dokumentation über das Konzentrationslager Buchenwald, wurde deutlich herausgestellt.

 

Zurück zur Übersicht

Seite vollständig anzeigen


am 03.04.2023 - 08:19 Uhr

„Praxismaterial Wirtschaft“ vom parteiunabhängigen Projekt „JUGEND PRÄGT“ gibt pädagogischen Fachkräften in fünf Modulen konkrete Anregungen und Methoden für die Praxis. Die Module sind geeignet, um mit jungen Menschen (ab 14 Jahren) zum Thema Nachhaltigkeit mit einem Fokus auf Wirtschaft zu arbeiten.

Die Module von "Praxismaterial Wirtschaft" sind in sich geschlossen. Sie können somit einzeln eingesetzt, aber auch im Rahmen eines größeren Projekts aufeinander aufbauend verwendet werden.

Zum Download geht es unter https://tinyurl.com/3ycam9k6.

Zurück zur Übersicht

Seite vollständig anzeigen


am 25.10.2024 - 17:00 Uhr

Das Landesprogramm „Jedem Kind seine Kunst“ geht in eine neue Runde. 

Seit 2013 gibt es das Programm „Jedem Kind seine Kunst“ der Landesregierung Rheinland-Pfalz. Ziel des Programms ist es, Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene schon früh an alle denkbaren Formen von Kunst und Kultur heranzuführen. Dafür hat die Landesregierung eine Datenbank für Künstler*innen ins Leben gerufen, in der die Künstler*innen ihre vielfältigen Projektideen vorstellen. Kooperationseinrichtungen wie Jugendverbände und andere Akteure der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit haben hier die Möglichkeit im ersten Halbjahr 2025 ein Projekt mit aus der Datenbank ausgewählten Künstler*innen durchzuführen. Die betreffenden Künstler*innen müssen in diesem Fall ein Leistungsangebot bis zum 08. November 2024 in einfacher Ausfertigung mit Originalunterschriften einreichen. Pro Einrichtung können max. drei Projekte durchgeführt werden. Die Honorarkosten der Künstler*innen trägt dabei das Land Rheinland-Pfalz. Die Entscheidung über die Annahme der Leistungsangebote wird Ende November/Anfang Dezember erfolgen. Im Anschluss daran werden wir die Kooperationseinrichtungen von hier aus über die Entscheidung informieren.

Die Datenbank der Künstler*innen findet ihr unter: MFFKI | Jedem Kind seine Kunst
Für Fragen zum Verfahren steht das  Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration des Landes Rheinland-Pfalz Frau Ina Brandl (ina.brandl@mffki.rlp.de oder 06131/16-4154) gern zur Verfügung.

Zurück zur Übersicht

Seite vollständig anzeigen