Mood
Inhalt

Inhalt

Komplette Seitenliste

am 06.07.2023 - 12:31 Uhr

Am 15.07.2023 von 9 bis 18 Uhr lädt der Landesjugendring Saar in Kooperation mit dem Projekt zur Qualifizierung von Jugendgruppierungen im Saarland (QuBe Saar) Interessierte zum Seminar „Diskriminierungskritische Jugendarbeit" ein.

Interessierte lernen in dieser Schulung wie Diskriminierungen entstehen, was ihre Folgen sein können und wie sie etwas dagegen tun können. Neben einer theoretischen Einführung in das Thema werden Methoden aus der Jugendarbeit vorgestellt und die Teilnehmenden treten in einen aktiven Austausch zur Umsetzung einer diskriminierungskritischen Jugendarbeit vor Ort bzw. in ihren Jugendgruppierungen und -einrichtungen. Auch das Empowerment junger Menschen wird aufgegriffen.

Die Veranstaltung findet im Kultur- und Werkhof Nauwieserstraße 19, 66111 Saarbrücken statt. Mit der Teilnahme ist eine Verlängerung der Jugendleiter*in-Card möglich. Die Teilnahme ist kostenlos.

Um eine Anmeldung bis zum 07.07.2023 wird gebeten. Die Plätze sind begrenzt. Anmeldungen und Nachfragen an: service[at]landesjugendring-saar.de oder unter 0681-63331.

Das Projekt QuBe Saar (Projekt für Qualifizierung von Jugendgruppierungen im Saarland) wird gefördert durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) sowie das Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit des Saarlandes im Rahmen des Bundesprogrammes „Demokratie leben!".

Zurück zur Übersicht

Seite vollständig anzeigen


am 05.09.2022 - 13:15 Uhr

Es geht wieder los: Vom 26.04. bis 05.05.2023 können Jugendgruppen bei der Jugendsammelwoche Spenden sammeln um ihre Jugendarbeit direkt vor Ort finanziell zu verbessern.

Wenn es schon länger eine neue Methodenbox für die Gruppenstunden braucht, wenn im Gruppenraum Materialien oder Ausstattung fehlen oder wenn der Gruppenraum mal neu gestrichen werden muss:  Dann können Jugendgruppen nächstes Jahr während der Jugendsammelwoche Spenden sammeln gehen.

Alle Informationen hier: https://jugendsammelwoche.de/

Zurück zur Übersicht

Seite vollständig anzeigen


am 14.12.2022 - 16:13 Uhr

Es geht wieder los: Vom 26.04. bis 05.05.2023 können Jugendgruppen bei der Jugendsammelwoche Spenden sammeln um ihre Jugendarbeit direkt vor Ort finanziell zu verbessern.

Wenn es schon länger eine neue Methodenbox für die Gruppenstunden braucht, wenn im Gruppenraum Materialien oder Ausstattung fehlen oder wenn der Gruppenraum mal neu gestrichen werden muss: Dann können Jugendgruppen nächstes Jahr während der Jugendsammelwoche Spenden sammeln gehen.

Eine Neuerung gibt es: Wir haben einen Newsletter speziell für die Jugendsammelwoche installiert.

Alle Informationen, Newsletter-Bezug hier: https://jugendsammelwoche.de/

Zurück zur Übersicht

Seite vollständig anzeigen


am 05.09.2022 - 13:20 Uhr

Die Einladungen sind in Arbeit und wir freuen uns, hoffentlich in Präsenz, in der Gedenkstätte Osthofen zu tagen. Im Vorstand stehen Neuwahlen an und es sind spannende Anträge zu diskutieren.

Wir sind stolz, dass die letzten drei Vollversammlungen digital gut funktioniert haben. Dennoch vermissen wir die persönliche Begegnung.  

Neben Vorstandsbericht, Haushalt und politischer Diskussion mit den jugendpolitischen Sprecher*innen, wird auch über verschiedene Anträge zu diskutieren und abzustimmen sein. Und turnusgemäß stehen Neuwahlen an.

Zurück zur Übersicht

Seite vollständig anzeigen


am 14.12.2022 - 16:14 Uhr

Das Save the Date wurde versendet und die Vorbereitungen laufen. Endlich kann wieder in  der Gedenkstätte Osthofen getagt werden. Im Vorstand stehen Neuwahlen an und es sind spannende Anträge zu diskutieren.

Auch wenn die letzten drei Vollversammlungen digital gut funktioniert haben, ist  die persönliche Begegnung durch nichts zu ersetzen. Neben Vorstandsbericht, Haushalt und politischer Diskussion mit den jugendpolitischen Sprecher*innen, wird auch über verschiedene Anträge zu diskutieren und abzustimmen sein. Und turnusgemäß stehen Neuwahlen an.

Zurück zur Übersicht

Seite vollständig anzeigen


Die Jugendarbeit der Jugendverbände lebt durch das ehrenamtliche Engagement junger Menschen. Viele Jugendliche, die als Teilnehmer*in an Ferienfreizeiten, Gruppenstunden oder Projekten die Arbeit eines Jugendverbandes kennen gelernt haben, bekommen Lust, selber eine Kinder- oder Jugendgruppe zu leiten. Alles, was dazu an Kenntnissen für die Praxis nötig ist, wird in Aus- und Fortbildungen für ehrenamtliche Leitungskräfte vermittelt. Diese Schulungsangebote werden von den Trägern der Jugendarbeit durchgeführt und mit Landesmitteln gefördert. In diesen Förderbereich fallen auch die Schulungen, die zum Erwerb der Juleica nötig sind.

Seite vollständig anzeigen


am 05.09.2022 - 12:39 Uhr

Bundesfamilien- und Bundesjustizministerium bringen Ablösung des Transsexuellengesetzes auf den Weg. Bundesfamilienministerin Lisa Paus und Bundesminister der Justiz Dr. Marco Buschmann haben gemeinsam die Eckpunkte für das Selbstbestimmungsgesetz vorgestellt.

Das neue Selbstbestimmungsgesetz soll das Transsexuellengesetz von 1980 ablösen, das in wesentlichen Teilen verfassungswidrig ist. Transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nicht-binäre Menschen werden künftig die Möglichkeit haben, ihren Geschlechtseintrag im Personenstandsregister durch eine einfache Erklärung beim Standesamt ändern zu lassen.

Dazu erklärte Bundesfamilienministerin Lisa Paus:

„Selbstbestimmt leben zu können ist fundamental für alle Menschen. Die freie Entfaltung der Persönlichkeit, die Achtung der Privatsphäre und der Schutz vor Diskriminierung – das sind Rechte, die im Grundgesetz garantiert werden, und zwar für alle Menschen. Das Transsexuellengesetz stammt aus dem Jahr 1980 und ist für die Betroffenen entwürdigend. Wir werden es nun endlich abschaffen und durch ein modernes Selbstbestimmungsgesetz ersetzen. Heute ist daher ein guter Tag für die Freiheit und für die Vielfalt in unserem Land. Das Selbstbestimmungsgesetz wird das Leben für transgeschlechtliche Menschen verbessern und geschlechtliche Vielfalt anerkennen. Die Gesellschaft ist an vielen Stellen weiter als die Gesetzgebung. Wir sind als Regierung angetreten, den rechtlichen Rahmen für eine offene, vielfältige und moderne Gesellschaft zu schaffen.“

<h2 style="margin-right: 0cm; margin-left: 0cm;">Erstmals einheitliche Regelungen

Durch das Selbstbestimmungsgesetz soll es erstmals eine einheitliche Regelung für trans-, intergeschlechtliche und nicht-binäre Menschen zur Änderung des Geschlechtseintrages und der Vornamen geben. Durch eine Erklärung vor dem Standesamt soll eine Änderung des Geschlechtseintrages und der Vornamen möglich sein. Die Vorlage eines ärztlichen Attests oder die Einholung von Gutachten in einem Gerichtsverfahren sollen nach dem Selbstbestimmungsgesetz nicht länger erforderlich sein. Das Selbstbestimmungsgesetz bezieht sich ausschließlich auf die Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen. Wenn eine Person neben der Personenstandsänderung auch körperliche geschlechtsangleichende Maßnahmen anstrebt, wird dies wie bisher auf Grundlage fachmedizinischer Regelungen entschieden.

Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann erläuterte weiterhin:

„Das Selbstbestimmungsgesetz berührt eine grundlegende Frage unseres Zusammenlebens: Wie ernst meinen wir es mit dem Schutz der persönlichen Freiheit? Nicht alle Menschen identifizieren sich mit dem Geschlecht, das beim Standesamt für sie eingetragen ist. Das ist Teil der Vielfalt des Lebens. Das geltende Recht behandelt die betreffenden Personen wie Kranke. Dafür gibt es keine Rechtfertigung. Die Schaffung eines neuen Selbstbestimmungsgesetzes ist deshalb überfällig. Wir gehen dieses Vorhaben nun endlich an – so wie viele andere gesellschaftspolitische Reformen, die andere lange verschleppt haben. Uns geht es nicht darum, die sozialen Verhältnisse auf den Kopf zu stellen; uns geht es um die Einlösung eines zentralen Versprechens des Grundgesetzes: das Versprechen gleicher Freiheit und gleicher Würde aller Menschen.“

<h2 style="margin-right: 0cm; margin-left: 0cm;">Ergebnisoffene Beratung auch für Minderjährige

Für Minderjährige unter 14 Jahren oder bei Geschäftsunfähigkeit von Minderjährigen sollen die Sorgeberechtigten die Änderungserklärung beim Standesamt abgeben können. Ab 14 Jahren können Minderjährige die Erklärung mit Zustimmung der Sorgeberechtigten selbst abgeben. Weiterhin ist eine sachkundige und kostenlose Beratung vorgesehen, auf die aktiv hingewiesen werden soll. Minderjährige und ihre Eltern haben dort die Möglichkeit, sich ergebnisoffen beraten zu lassen. Es soll sichergestellt werden, dass die Familiensituation, die persönliche Situation junger Menschen, Bedarfe und vorhandene Ressourcen in die Beratung miteinbezogen werden.

Weitere Informationen sowie das Eckpunktepapier zum Selbstbestimmungsgesetz finden sich auf der Website des Bundesjustizministeriums sowie des Familienministeriums.

Quelle: Bundesministerium für Justiz vom 30.06.2022

Zurück zur Übersicht

Seite vollständig anzeigen


Inhalt

Inhalt

Produktliste

Der ermäßigte Preis gilt jeweils ab einer Menge von 10 Stück.

Menge Produkt Preis Ermäßigt Gesamtpreis
Umgang mit Rechtspopulismus 0,00 €* 0,00 €* 0,00 € *
Juleica -Handbuch à la card 1,50 €* 1,50 €* 0,00 € *
Kompetenzcheck Entdecke deine Stärken 6,00 €* 5,00 €* 0,00 € *
Flyer Ergebnisse dorf-Test 2018 0,00 €* 0,00 €* 0,00 € *
Soziale Bildung 0,00 €* 0,00 €* 0,00 € *
Bleistifte mit Landesjugendring Logo (Schwarz/Radiertip/FSC zertifiziert) 0,42 €* 0,42 €* 0,00 € *
Das Lernfeld für Demokratie und Gesellschaft: Ehrenamt in den Jugendverbänden (Postkarten 4x) 0,00 €* 0,00 €* 0,00 € *
Selbstdarstellungsflyer Landesjugendring RLP 0,00 €* 0,00 €* 0,00 € *
Landesjugendring Rheinland-Pfalz 1948-2023 0,00 €* 0,00 €* 0,00 € *
 
  Summe   0,00 € *
  * Alle Preise verstehen sich inkl. MwSt. und zzgl. Versandkosten.
 

Powered by ModuleStudio 1.4.0

Seite vollständig anzeigen


Veranstaltungen der Sozialen Bildung werden in der Regel als Ferienangebote im Rahmen von Ferienfreizeiten durchgeführt. Ferienfreizeiten haben eine bewährte Tradition in vielen Jugendverbänden. Jedes Jahr nehmen in Rheinland-Pfalz knapp 110.000 Kinder und Jugendliche an Ferienfreizeiten teil.
Das Spektrum der möglichen Veranstaltungsformen ist weit, es reicht von eintägigen Angeboten ohne Übernachtung in Form von Stadtranderholungen oder Ferienaktionen bis zu mehrwöchigen Ferienfahrten und Zeltlagern.
Das rheinland-pfälzische Bildungsministerium bescheinigte den Jugendverbänden in einem Rundschreiben: „Maßnahmen der sozialen Bildung sind beispielhaft für die informelle Bildung von Kindern und Jugendlichen im Rahmen der Jugendarbeit. Sie dienen der Persönlichkeitsbildung und der Förderung des Sozialverhaltens junger Menschen, unabhängig von vorgegebenen Strukturen und Lehrplänen.“

Erhöhter Fördersatz für Maßnahmen der Sozialen Bildung

Nach über einem Jahrzehnt kontinuierlicher Verhandlungen mit Jugendministerium und Landtagsfraktionen ist es dem Landesjugendring mit gelungen, im Landeshaushaltsplan eine Erhöhung der Fördermittel für Maßnahmen der Sozialen Bildung zu erreichen. Trotz Schuldenbremse und der Umsetzung rigider Sparauflagen wurde der Haushaltstitel Soziale Bildung im Jahr 2014 um 400.000 Euro und im Jahr 2015 um 600.00 Euro erhöht. Mit diesen erhöhten Fördermitteln konnte nun  auch der Einstieg in eine stufenweise Erhöhung der Tagessätze erfolgen. Seit dem Jahr 2014 wurde der Tagessatz zunächst auf 1,50 Euro und inzwischen seit Juni 2019 auf 3,00 Euro pro Tag und Teilnehmer*in  erhöht.

Für das Jahr 2023 werden die Teilnehmenden der sozialen Bildung mit 4 Euro pro Tag und Teilnehmer*in gefördert.

Seite vollständig anzeigen


Bei der Jugendsammelwoche (JSW) werden junge Menschen aktiv, um Geld für Jugendarbeit zu sammeln – für eigene Aktivitäten und für Projekte anderer Kinder und Jugendlicher. Das ist Geld, mit dem viel bewegt werden kann.

Jugendarbeit wird überall in Rheinland-Pfalz durch Ehrenamtliche getragen und organisiert. Dieses große Engagement braucht Unterstützung, auch finanziell. Daher machen viele Jugendgruppen mit und sammeln an den unterschiedlichsten Orten zu den unterschiedlichsten Gelegenheiten – der Fantasie sind dabei keine Grenzen gesetzt. An der Sammlung dürfen sich alle Jugendgruppen in Rheinland-Pfalz beteiligen, egal ob ihr Verband Mitglied im Landesjugendring ist oder nicht.

Die eine Hälfte des gesammelten Geldes bleibt bei der sammelnden Jugendgruppe. Damit kann alles finanziert werden, was für die Gruppenarbeit wichtig ist: ob der Gruppenraum renoviert oder neu ausgestattet, ob Material, Spiele oder ein neuer Computer angeschafft werden sollen oder auch der nächste Gruppen-Ausflug finanziert werden muss.

Die andere Hälfte des Geldes wird an den Landesjugendring überwiesen. Hiermit werden Projekte in den Mitgliedsverbänden und im Landesjugendring unterstützt. Auch der jeweilige Jugendverband freut sich darüber, denn ein Teil des Geldes geht an die Landesstelle des Verbandes, sofern dieser Mitglied im Landesjugendring ist. Die Jugendsammelwoche fördert außerdem Projekte, die auch über die Grenzen von Rheinland-Pfalz hinausgehen, so werden z. B. jedes Jahr Projekte für Kinder und Jugendliche in Entwicklungsländern unterstützt.

Über die Verteilung dieser Spendengelder wird auf Antrag entschieden, der beim Landesjugendring gestellt werden muss. Für den Antrag sind jeweils die JSW Fördergrundlagen maßgeblich. Dann entscheidet der Vorstand, unterstützt durch den Finanzausschuss, der sich aus Vertreten der Mitgliedsverbände zusammensetzt, über die Förderungswürdigkeit und die Höhe der Förderung.

Alle Informationen, Newsletteranmeldung, Downloads und Bestellservice zur jeweils aktuellen Jugendsammelwoche findet unter der Adresse: www.jugendsammelwoche.de.

Seite vollständig anzeigen