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am 26.02.2025 - 13:52 Uhr

Eine Stellungnahme des Landesjugendringes RLP, der Arbeitsgemeinschaft der Evangelischen Jugend und der Sportjugend Rheinland-Pfalz zum Thema "Angebote der Kinder- und Jugendarbeit nach §11 SGB VIII und Betreuungsanspruch nach dem Ganztagsförderungsgesetz – Widersprüche, Schnittmengen und Perspektiven".

Begründung und Charakter der Kinder- und Jugendarbeit

Im Rahmen der Jugendarbeit sind jungen Menschen die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote zur Verfügung zu stellen. Hierzu zählen u.a. die außerschulische Jugendbildung, die internationale Jugendarbeit, die Kinder- und Jugenderholung sowie die Kinder – und Jugendarbeit in Sport, Spiel und Gesellschaft (vgl. §11 SGB VIII). Die herausragende Qualität der Jugendarbeit liegt dabei in der Herstellung von Freiräumen, die eigenverantwortliches und selbstbestimmtes Handeln ermöglichen, junge Menschen somit an Verantwortungsübernahme und Eigenständigkeit heranführen und ihre Demokratiefähigkeit fördern. Diese für unsere freiheitlich-demokratisch Gesellschaftsordnung so zentral wichtige Kompetenzförderung geschieht in der gesamten Bildungslandschaft, vor allem aber im Rahmen der Jugendarbeit. Für den einzelnen jungen Menschen lässt sich hier kein individueller Rechtanspruch, sondern ein allgemeiner Rechtsanspruch auf soziale Infrastruktur ableiten.

Charakter des Betreuungsanspruchs nach GaFöG

Das Ganztagsförderungsgesetz hingegen begründet einen individuellen Rechtsanspruch auf Betreuung. Die Kinder- und Jugendarbeit ist nicht direkter Adressat dieses Rechtsanspruchs, sondern nur allgemein als Teil der Kinder- und Jugendhilfe.

Kinder- und Jugendarbeit und GaFöG – ein Widerspruch auf mehreren Ebenen

Das Gebot der Freiwilligkeit und Selbstbestimmung in der Kinder- und Jugendarbeit sowie die Verpflichtung des Jugendhilfeträgers zur Bereitstellung einer entsprechenden sozialen Infrastruktur (woraus sich kein individueller Rechtsanspruch ableiten lässt), stehen dem individuellen Rechtsanspruch auf Betreuung nach dem GaFöG somit systematisch und inhaltlich entgegen: Der Betreuungsanspruch im Zuge der Umsetzung des Rechtsanspruchs nach GaFöG widerspricht nicht nur in der Systematik der Leistung, sondern insbesondere auch durch die Fokussierung auf die Zielgruppe der Kinder elementaren Prinzipien der Kinder- und Jugendarbeit, weist außerdem hinsichtlich des Prinzips der Freiwilligkeit und Unbestimmtheit der Zielgruppe eine Unvereinbarkeit mit den Grundprinzipien der Jugendarbeit auf und gefährdet somit deren Erfolg (vgl. Sturzenhecker und Scherr in Handbuch Offene Kinder- und Jugendarbeit).

Ressourcen der Kinder- und Jugendarbeit sind marginal

Gleichzeitig darf die prekäre Situation der Kinder- und Jugendarbeit nicht unerwähnt bleiben. Insbesondere die kommunale Jugendarbeit, die im Rahmen der offenen Jugendarbeit den entwicklungsbedingten besonderen Bedürfnissen der Jugendlichen und jungen Erwachsenen gerecht werden muss, ist vielerorts personell und finanziell marginal ausgestattet. Fehlender Seite 1 von 3 Fachkräftenachwuchs sowie das Ausscheiden erfahrener Fachkräfte verschärfen die angespannte Situation zusätzlich. Das Wegbrechen von Ehrenamtlichen kommt hinzu, die Auswirkungen auf die Gewinnung von Ehrenamtlichen ist deutlich spürbar. Keinesfalls dürfen die ohnehin knappen Ressourcen der Kinder- und Jugendarbeit für die Durchführung von Betreuungsangeboten umgewidmet werden, nur weil Kinder gemeinsam mit ihren Eltern über eine stärkere Lobby verfügen als Jugendliche. Dies würde die Marginalisierung der Zielgruppe der Jugendlichen und jungen Erwachsenen verstärken und die Ziele der Jugendarbeit aushöhlen.

Ähnlich stellt sich die Ressourcenfrage für die Jugendverbände dar. Jugendverbände leben zwar vom Engagement Ehrenamtlicher. Ehrenamtliche verantworten u.a. Maßnahmen der sozialen Bildung in Ferienzeiten, in der Regel motiviert durch die inhaltliche Prägung ihres Verbandes. Sie werden nach den bundesweiten Standards der Jugendleiter*in-Card (Juleica) hochwertig ausgebildet und qualifiziert. Ein vergleichbares Qualifikationsinstrument für Ehrenamtliche gibt es in kaum einem anderen Bereich des ehrenamtlichen Engagements. Aber nur die großen Jugendverbände verfügen über eine flächendeckende Hauptamtlichenstruktur, die auch immer wieder von Sparplänen bedroht ist. Ein Betreuungsangebot der Jugendverbände wird daher strukturell nur im Rahmen der Integration in die bestehende Arbeit ohne verbindliche Zusage für Folgejahre möglich sein.

Wer auch nur einen Teil der personellen Ressourcen der Kinder- und Jugendarbeit, ob kommunal oder verbandlich, für die Diskussion, Konzeptentwicklung und/ oder Umsetzung von Betreuungsangeboten abzieht, deckt vielleicht kurzfristig den Betreuungsanspruch, gefährdet aber langfristig die Struktur der Kinder- und Jugendarbeit insgesamt.

Schnittmenge nutzen – eine Alternative unter besonderen Bedingungen

Jugendverbände, freie und kommunale Träger der Jugendarbeit gestalten im Sinne der oben genannten Prinzipien der Kinder- und Jugendarbeit Angebote der sozialen Bildung in den Ferienzeiten, die eine familienunterstützende Funktion erfüllen können. Sie können neben etablierten Strukturen auch Konzepte zum Kinderschutz und ein breites lokales Netzwerk vorweisen. Dieser Umstand verleitet dazu, beide Leistungen (in Teilbereichen) gleichzusetzen und Synergien unreflektiert zu nutzen – und damit die ohnehin marginal ausgestattete Jugendarbeit auszuhöhlen. Um sowohl der Kinder- und Jugendarbeit gerecht zu werden als auch eine gute Betreuungssituation herzustellen sind folgende Punkte zu berücksichtigen:

1. Ressourcen der Jugendarbeit bleiben in der Jugendarbeit!

Alle Teilbereiche der Kinder- und Jugendarbeit müssen personell und finanziell auskömmlich ausgestattet werden. Eine Ressourcenverschiebung für Maßnahmen in den Ferien, die eine Betreuungsfunktion erfüllen, höhlt die Zielsetzung der Jugendarbeit aus.

2. Keine Konkurrenz zu Lasten der Bedürfnisse junger Menschen!

Bestehende Ferienmaßnahmen der Kinder- und Jugendarbeit dürfen nicht durch neue Strukturen, ungleiche Förderung oder andere Konkurrenzsituationen verdrängt werden. Dies gilt auch für die Höhe der Entgelte/ Aufwandsentschädigung für die in sozialen Bildungsmaßnahmen/Betreuungsangeboten Tätigen. 

3. Eigenständigkeit und Standards erhalten, keine Verzweckung der Kinder- und Jugendarbeit!

Für die Jugendarbeit als Handlungs-, Entwicklungs- und Bildungsfeld für Jugendliche und junge Erwachsene sowie für die Nachwuchsgewinnung von Ehrenamtlichen für die Jugendarbeit müssen ausreichende personelle und finanzielle Ressourcen für die Qualifizierung und Begleitung der jungen Ehrenamtlichen zur Verfügung gestellt werden. Die Schaffung von Gestaltungsräumen für junge Menschen hat in der Jugendarbeit Priorität, der Betreuungsbedarf von Kindern und deren Eltern/Sorgeberechtigten kann allenfalls nachrangig berücksichtigt werden. Die Träger*innen der Jugendarbeit bestimmen ihre fachlichen Voraussetzungen (z.B. JuleiCa Ausbildung).

4. Freiwilligkeit und Wahlfreiheit für Kinder und Jugendliche!

Aufgrund des Prinzips der Freiwilligkeit findet die Betreuungsfunktion von Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit dort ihre Grenzen, wo Kinder sich in Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit nicht wohlfühlen oder diese aus unterschiedlichen Gründen für die betreffenden jungen Menschen nicht passgenau sind. Eine erzwungene Teilnahme von Kindern an Maßnahmen der Kinder- und Jugendarbeit aufgrund eines Betreuungsbedarfs ist zu verhindern.

5. Engagement junger Menschen ermöglichen!

Die Studienzeiten müssen mit den Schulzeiten harmonisiert werden, damit auch Studierende wieder als ehrenamtliche Teamer*innen in Ferienmaßnahmen eingebunden werden können.

Kinder- und Jugendarbeit kann als ein Partner im Jugendhilfesystem einen wertvollen Beitrag zur Umsetzung des Betreuungsanspruchs im Sinne des GaFöG leisten, wenn die oben beschriebenen Rahmenbedingungen geschaffen und offene Fragen geklärt werden. Der Charakter der Bildungsarbeit und die qualitativen Standards müssen dabei erhalten bleiben.

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am 30.03.2022 - 14:19 Uhr

Schmiererei, Schandfleck, Gekritzel, Schweinerei – meistens haben Graffiti und Streetart im öffentlichen Raum kein gutes Image. Vollkommen zu Unrecht wie wir finden! Denn Graffiti, Sticker, Tapeart und Co. sind nicht weniger Kunst, nur weil sie selten in einem schicken Museum zu bestaunen sind. Häufig sind sie sogar viel mehr als das: eine Form des Protests und Ausdrucksmittel politischer Positionen und Meinungen!

Geplant sind drei spannende Tage voller Entdeckung, Inspiration und kreativem Ausprobieren. So wird es am ersten Tag auf Exkursion nach Mainz gehen und mit einem neuen Blick die Stadt erkundet. Tag zwei steht dann voll und ganz im Zeichen des Ausprobierens. Verschiedene Streetart- und Graffiti-Techniken werden präsentiert und geübt. Am letzten gemeinsamen Tag werden neu erworbene Fähigkeiten in ein gemeinsames Kunstwerk einfließen. Immer mit dabei: die Streetart-Künstler*innen Mo und Lala, die ihr Wissen teilen und viele kreative Ideen mitbringen!

Quelle: https://www.bdp-rlp.de

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am 14.12.2022 - 16:02 Uhr

Die Online-Befragung Stu.diCo III zur Studiensituation im Sommersemester 2022 zeigt: Trotz Präsenzbetrieb bestand weiterhin ein hohes Belastungserleben unter Studierenden. Die digitalen Semester sind nicht spurlos an den Studierenden vorbeigezogen.

Wie erleben Studierende den Studienalltag im Sommersemester 2022? Auf Stu.diCo I (Juni 2020) und Stu.diCo II (Juni/Juli 2021) folgt Stu.diCo III (Juli 2022). Es liegen erste Daten aus der dritten Befragungsrunde (Stu.diCo III) vor, die in Kooperation von den Universitäten Hildesheim und Münster entwickelt und durchgeführt wurde.

Fokussierten die ersten beiden Erhebungen Stu.diCo I + II die Perspektiven Studierender auf einen vorwiegend digitalen Studienalltag, möchte das Forschungsteam mit der dritten Befragung erfahren, wie Studierende sich im Sommersemester 2022 – vielerorts zurück in Präsenz – organisieren und wie es ihnen in ihrer aktuellen Studiensituation geht.

Dabei werden vorerst zwei Perspektiven fokussiert: Zum einen sollen mögliche Entwicklungen und Veränderungen bezüglich der Studiensituation für das Sommersemester 2022 im Vergleich zu den vorherigen Stu.diCo-Befragungen vorgenommen werden. Zum anderen soll ein binnendifferenzierter Blick auf die Unterschiede zwischen den Studierendengruppen bezüglich des Studienformates geworfen werden, um Hinweise darauf zu erlangen, inwiefern ein reines digitales Studium, das Studium in Präsenz oder hybride Formate mit digitalen wie Präsenzveranstaltungen zu unterschiedlichen Einschätzungen führen.

Bei Stu.diCo I und II haben jeweils etwa 2.500 Studierende den vollständigen Fragebogen bearbeitet, die Auswertung zu Stu.diCo III basiert auf Daten von etwas über 2.800 Befragten. Der Großteil der Teilnehmenden der Befragungen absolviert zum Erhebungszeitpunkt ein Bachelorstudium (Stu.diCo I: 70,9%, Stu.diCo II 72,1 %, Stu.diCo III 57,4 %), etwa ein Viertel der Befragten (Stu.diCo I: 24,3%, Stu.diCo II: 23,3 %, Stu.diCo III 23,3 %) sind Master-Studierende.

Neben quantitativen Befragungsformaten, enthalten die Stu.diCo-Befragungen auch die Möglichkeit Freitextantworten zu bestimmten Themen abzugeben, die auch bei Stu.diCo III viele Studierende genutzt haben. Die aktuelle Auswertung konzentriert sich dabei vorerst auf die Einschätzung der Studierenden hinsichtlich des anstehenden Präsenzsemesters: Wie blicken Sie auf das kommende Wintersemester? Etwa 57% der Befragten haben die Chance genutzt und ihre Stimme abgegeben.

<h3 style="margin:2pt 0cm .0001pt;">Drei wichtige Ergebnisse aus Stu.diCo III
  • Präsenzmodelle werden seitens Studierender favorisiert

Nicht nur im Hinblick auf das Sommersemester 2022 kann eine starke Freude über das Präsenzangebot unter der Studierenden fest gemacht werden. Auch die Frage nach der zukünftigen Gestaltung hochschulischer Lehre zeigt sehr deutlich, dass Studierende hier Präsenzmodelle favorisieren. Digitale Angebote werden eher als optionale (Wahl)Möglichkeit gewünscht.

  • Weiterhin starkes Belastungserleben

Belastungen und Herausforderungen unter Studierenden, sind, wenn auch in abnehmender Tendenz, auch im Sommersemester 2022 noch vorhanden. So berichten die Studierenden weiterhin zu erheblichen Anteilen von Belastungen und Beschwerden, die sie teilweise auch direkt mit der Coronapandemie in Verbindung setzen. Auch verdeutlichen die Daten, dass die Rückkehr in den Präsenzbetrieb –mit Blick auf die unsichere Entwicklung der Coronapandemie – von einigen Studierenden durchaus ambivalent erlebt wird.

  • Umstellung sozialer Angebote in den digitalen Raum bislang eher nicht gelungen

Studierenden, die auch im Sommersemester 2022 vollständig digital studiert haben, geben ein höheres Belastungs- und geringeres Unterstützungserleben, im Vergleich zu denjenigen, die zumindest zum Teil in Präsenz studiert haben, an. Die Umstellung der sozialen Aspekte des Hochschullebens aus dem analogen in den digitalen Raum scheint eine Herausforderung zu bleiben.

Quelle: Stiftung Universität Hildesheim vom 17.10.2022

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am 14.12.2022 - 15:50 Uhr

Bereits zum vierten Mal wird für das Land Rheinland-Pfalz ein Kinder- und Jugendbericht erstellt. In diesem geht es um das Schwerpunktthema Beteiligung in verschiedenen Lebensbereichen.

Hiermit können zum einen konkrete Einflussmöglichkeiten der Kinder und Jugendlichen in Schulen, am Wohnort, in der Kinder- und Jugendarbeit oder auch in der Politik gemeint sein. Zum anderen geht es darum herauszufinden, wie Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene selbst ihre Mitbestimmungsmöglichkeiten einschätzen und welche Positionen sie in Beteiligungsvorhaben einnehmen. 
Neben der Analyse der strukturellen Bedingungen für Beteiligung werden Forscher*innen der Universität Mainz, der Universität Trier und des Instituts für Sozialpädagogische Forschung Mainz in empirischen Erhebungen junge Menschen mit unterschiedlichen Erfahrungshintergründen fragen, wie sie ihre Beteiligungsmöglichkeiten konkret beurteilen und was sie als Hürden erleben. 

Wer das Erhebungsvorhaben unterstützen möchte, kann sich gerne an folgenden Kontakt wenden:
Nadja Schu M.A. / Abteilung Sozialpädagogik II / Universität Trier //
schu[at]uni-trier.de / +49 651 201 4033

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am 14.12.2022 - 16:01 Uhr

Diskriminierung von Kindern und Jugendlichen aufgrund ihres Alters muss viel ernster genommen werden als bisher: Darauf hat die Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, Ferda Ataman, vor dem Weltkindertag (20. September) hingewiesen.

„Nicht nur ältere Menschen erleben Altersdiskriminierung, sondern auch Kinder und Jugendliche“, sagte Ataman. Das Verbot der Altersdiskriminierung im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz gelte in jedem Alter. Das Verbot der Altersdiskriminierung im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz gelte in jedem Alter. „Wenn Kinder unter 16 Jahren aus Hotels oder Cafés ohne nachvollziehbaren Grund pauschal ausgeschlossen werden, oder wenn Familien keine Wohnung bekommen, weil Kinder angeblich zu viel Lärm machen, dann ist das Altersdiskriminierung.

Allerdings reiche der Schutz vor Diskriminierung an vielen Stellen nicht aus, weshalb die Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung nun ein Rechtsgutachten mit konkreten Vorschlägen, um Kinder und auch Eltern künftig noch besser zu unterstützen, vorgestellt hat. Das von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes in Auftrag gegebene Gutachten „Diskriminierung von und wegen Kindern“ zeigt: Auch in der Rechtsprechung wird die Diskriminierung von Kindern und Jugendlichen als Rechtsverstoß zu zögerlich geahndet – auch, weil der Begriff „Altersdiskriminierung“ mit hohem Alter gleichgesetzt wird.

Die Autor*innen schlagen vor, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz zu präzisieren: Der Begriff des „Alters“ sollte durch „Lebensalter“ ersetzt werden. Eine solche Klarstellung könnte dazu beitragen, dass das Bewusstsein für Diskriminierung junger Menschen geschärft wird.

Das Gutachten macht außerdem deutlich, dass in Deutschland — anders als in vielen anderen EU-Ländern – auch Eltern nicht ausreichend vor Diskriminierung geschützt sind. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes spricht sich dafür aus, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz um das Merkmal der „Fürsorgeverantwortung“ zu erweitern. So können Eltern besser gegen Diskriminierungen vorgehen, wenn sie beispielsweise im Arbeitsleben als Mütter oder Väter benachteiligt werden.

Weitere Informationen: https://www.antidiskriminierungsstelle.de/

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Tagesveranstaltungen Nr. 4.1 VV-JuFöG für ehrenamtliche Mitarbeiter*innen

Förderungsfähig ist der Einsatz ehrenamtlich Tätiger in der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit, die an Maßnahmen mitwirken, die nicht nach Nummer 2 der Verwaltungsvorschrift zur Förderung der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit Rheinland-Pfalz (VV- JuFöG) gefördert werden können. Dies gilt nur für Veranstaltungen, die nicht aus anderen Bereichen der VV-JuFöG gefördert und ohne Übernachtung durchgeführt werden. Die Förderung dieser Veranstaltungen müssen beim Landesjugendamt mindestens vier Wochen vor Beginn der Maßnahme beantragt werden.

- 4.1 VV-JuFöG

Ansprechpartner*in

Landesjugendamt

Frau Tegel
Telefon 06131 967-377
tegel.svenja(at)lsjv.rlp.de

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am 10.06.2022 - 09:49 Uhr

Zielsetzungen der Veranstaltung sind die Sensibilisierung für die Bedeutung kommunaler Prozesse zur Beteiligung junger Menschen, das Aufzeigen von Anforderungen und Kooperationsformen an der Schnittstelle Politik, Verwaltung und Jugendarbeit sowie die Vermittlung von Beispielen guter Praxis.

Am Vormittag werden sich zwei Hauptvorträge mit Anforderungen und Herausforderungen des Zusammenspiels von Politik, Jugendarbeit und kommunaler Beteiligung junger Menschen (Prof. Dr. Gunda Voigts, HAW Hamburg) sowie mit Gelingensbedingungen und Handlungsschritten zur gemeinsamen Gestaltung von Kommune (Steffen Adam, Beteiligungscoach und Kommunalberater) befassen.

Am Nachmittag wird das Thema im Rahmen von Workshops mit Inputs, Praxisbeispielen und Diskussion vertieft, mit Blick auf die Einbindung kommunalpolitischer Akteur*innen in Beteiligungsstrukturen und -prozesse, die Verankerung der Beteiligung junger Menschen in der Verwaltung, die Entwicklung von Strategien zur Mitbestimmung von Kindern und Jugendlichen auf kommunaler Ebene, Jugendvertretungen als eine Beteiligungsform in der Kommune sowie kommunale Jugendbeteiligung und Jugendverbände.

Im Anschluss werden die Erkenntnisse in einer Podiumsrunde diskutiert.

Zielgruppen der Veranstaltung sind Bürgermeister*innen und kommunalpolitisch Verantwortliche, Fachkräfte der kommunalen und verbandlichen Kinder- und Jugendarbeit sowie der Jugendsozialarbeit, Mitarbeiter*innen aus der Kommunalverwaltung und engagierte junge Menschen.

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Unsere nächsten Termine

11.06.2025 | 18 Uhr | Hauptausschuss mit Sommerfest

02.07.2025 | 10-17 Uhr | Vorstandssitzung

02.07.2025 | 18-21 Uhr | Hauptausschuss (digital)

20.08.-22.08.2025 | Vorstandsklausur

23.09.2025 | 14 Uhr | Finanzausschuss

24.09.2025 | 10-17 Uhr | Vorstandssitzung

24.09.2025 | 18-21 Uhr | Hauptausschuss

30.10.2025 | 10-17 Uhr | Vorstandssitzung

09.12.2025 | 18-21 Uhr | Hauptausschuss (digital)

11.12.2025 | 10-17 Uhr | Vorstandssitzung

22.01.2026 | 10-17 Uhr | Vorstandssitzung

28.01.2026 | 18-21 Uhr | Hauptausschuss (digital)

21.03.2026 | 120. Vollversammlung

 

 

 

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am 28.03.2019 - 14:14 Uhr

„72,1% der im dorf-test befragten Jugendlichen würden gerne mit 16 Jahren wählen – wenn sie im Vorfeld besser vorbereitet wären.“

Was die Befragung dorf-test sonst noch offenbart? Das stellen wir Ihnen gerne persönlich vor.

Zu der Pressekonferenz anlässlich der

„Vorstellung der Ergebnisse unserer dorf-test-Befragung“

am Mittwoch, 04.04.2019 um 10 Uhr im großen Saal im Erdgeschoss

des Julius Lehlbach-Hauses (dgb-Haus) Kaiserstraße 26-30, 55116 Mainz

laden wir alle Journalistinnen und Journalisten herzlich ein.

Wir würden uns über Ihre Teilnahme und eine kurze Rückmeldung freuen an konrad@ljr-rlp.de.

Im Vorfeld zur Kommunalwahl am 26. Mai 2019 haben wir vom 18. Oktober bis zum 31. Dezember 2018 insgesamt 2.137 Jugendliche und 337 Politiker*innen und Kandidat*innen zur Kommunalwahl befragt.

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Der Landesjugendring vertritt die Interessen seiner Mitgliedsverbände und der Kinder und Jugendlichen in Rheinland-Pfalz gegenüber Politik und Gesellschaft.

Hierzu werden auf der jährlich stattfindenden Vollversammlung Beschlüsse gefasst. Adressat*innen sind meistens die Landtagsabgeordneten, Landesministerien, die Öffentlichkeit - oder auch wir selbst.

Zwischen den Vollversammlungen wird gemeinsam thematisch im Hauptausschuss, im Vorstand und in Arbeitsgruppen zu verschiedenen politischen Themen gearbeitet. Da alle Politikfelder immer auch Kinder und Jugendliche betreffen sind hier keine Grenzen gesetzt.

Ein Schwerpunkt der politischen Arbeit ist, die Bedingungen für die ehrenamtlich Aktiven in der Jugendverbandsarbeit kontinuierlich zu verbessern. Hierzu gilt es, neben Schule und Studium, Freiräume zu erhalten, in denen Kinder und Jugendliche sich engagieren können. Auch mangelt es häufig noch am Bewusstsein in Politik und Gesellschaft, welchen Kompetenzerwerb die außerschulische Bildungsarbeit und ehrenamtliches Engagement fördert. Und nicht zuletzt muss die Jugendverbandsarbeit natürlich auch finanziell ermöglicht werden.

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