Mood
Inhalt

Inhalt

Zentrale Führungsmittel

Die auf Landesebene anerkannten Jugendverbände können in Abhängigkeit von den für das Vorjahr nachgewiesenen Aktivitäten auf Antrag eine Verwaltungspauschale erhalten. Diese Zuwendung besteht aus einem Grundbetrag und einem an der Zahl der geförderten Maßnahme orientierten Zuschlag. Durch diese Einzelförderung werden Personal- und Sachkosten von Landes- oder Bezirksgeschäftsstellen für deren organisatorische und verwaltende Tätigkeiten bezuschusst.

- 5. VV-JuFöG

Ansprechpartner

Landesjugendamt

Frau Leib-Manz
Telefon 06131 967-428
leib-manz.christina(at)lsjv.rlp.de

Für LJR Mitglieder

Petra Becker
06131 9602-05
becker(at)ljr-rlp.de

Infomaterial

Beantragung des Geschäftsstellenzuschusses gem. Nr. 5 VV-JuFöG (docx)

Download

Beantragung des Geschäftsstellenzuschusses gem. Nr. 5 VV-JuFöG (pdf)

Download

Verwendungsnachweis Kosten- und Finanzierungsplan (docx)

Download

Verwendungsnachweis Kosten- und Finanzierungsplan (pdf)

Download